Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bordsteinschwalbe Foodtruck
Sebastian Schmidt

im Folgenden Bordsteinschwalbe Foodtruck genannt

1. Allgemeines
Unsere Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erbracht.
Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich mit uns vereinbart wurden.

2. Leistungsumfang
2.1. Der Gegenstand der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden zum Leistungsumfang bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch Bordsteinschwalbe Foodtruck.

2.2. Die beauftragte Personenzahl ist verbindlich, sofern nicht 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn durch den Auftraggeber
eine Korrektur telefonisch, per E-mail oder Fax erfolgt.

2.3. Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ganz oder teilweise
vereitelt, so behält Bordsteinschwalbe Foodtruck den Anspruch auf das vereinbarte Honorar abzüglich der durch die Nichtleistung bedingten Einsparungen.

2.4. Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Grün¬den verhindert, die keine der Vertragsparteien zu vertreten hat, so behält Bordsteinschwalbe Foodtruck den Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen.

2.5. Bei Lieferausfall durch höhere Gewalt, Verkehrsbehinderungen, Streik oder durch von unseren Zulieferern verursachten Gründen besteht kein Rechtsanspruch auf Lieferung oder Schadenersatz.

2.6. Ein Schadenersatzanspruch bei einem von uns zu vertretendem Lieferausfall oder Lieferverzug kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits und in Höhe des unmittelbaren Schadens des Auftraggebers gestellt werden.

3. Zustandekommen des Vertrages
Mit dem Angebot bietet Bordsteinschwalbe Foodtruck dem Vertragspartner den Abschluss eines Vertrages an.
Die Auftragserteilung ist mit dem durch den Auftraggeber, schriftlich per Email, Fax oder Brief, bestätigtem Angebot
erfolgt. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Bordsteinschwalbe Foodtruck zustande.
Diese liegt, wenn keine Auftragsbestätigung per Email erfolgt, in der Durchführung der Veranstaltung. Erfolgt die
Auftragserteilung mündlich, wird der Vertrag durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch Bordsteinschwalbe Foodtruck wirksam.

4. Preise:
Alle Preise verstehen sich incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. An- und Abfahrtskosten, Personal-, und
Entsorgungskosten werden nach Aufwand berechnet.
Mietpreise beziehen sich auf die vereinbarten Tage. Die Abholtage (Lieferung und Abholung)gelten jeweils als ganzer Tag.

5. Zahlung:
Der Rechnungsbetrag ist sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug fällig.
Wir können Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 EUR berechnen.

6. Stornierungen
Bei Absagen oder Stornierungen berechnen wir vom Auftragswert:
• 50% bei Absage 14 – 8 Tage vor Veranstaltung
• 75% bei Absage 7 – 4 Tage vor Veranstaltung
• 100% bei Absage 3 Tage vor Veranstaltung oder kürzer

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Grevenbroich. Gerichtsstand ist Grevenbroich.
Bordsteinschwalbe Foodtruck
Sebastian Schmidt
Zum Vogelsang 17
41516 Grevenbroich

8. Referenznennung
Der Auftraggeber stimmt mit seiner Auftragserteilung zu, dass er in der Referenzliste von der Bordsteinschwalbe Foodtruck
genannt werden kann. Sollte die Nennung des Auftraggebers nicht gewünscht sein, kann er dies durch eine Email der
Bordsteinschwalbe Foodtruck mitteilen. Die Referenznennung des Auftraggebers wird in diesem Fall gelöscht.

9. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die Daten, die für die Geschäftsabwicklung
erforderlich sind, werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung nur an die verbundenen Unternehmen
weitergegeben.

10. Sonstiges
Bordsteinschwalbe Foodtruck ist berechtigt, die Veranstaltung auf Bild- und Tonträger jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmauf¬nahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen.

11. Schlussbestimmungen
11.1. Änderungen und Ergänzungen des zu Grunde ¬liegenden Auftrages bedürfen der Schriftform.

11.2. Den Verträgen von Bordsteinschwalbe Foodtruck liegen ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bordsteinschwalbe Foodtruck; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Bordsteinschwalbe Foodtruck ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

11.3. Dieser Vertragsschluss unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Abkommens über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.

11.4. Sollte irgendeine Bestimmung dieser allgemeinen Bedingungen nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. An die Stelle des Nichtigen soll eine durchführbare, gültige,
dem Sinn des Vertragswerkes entsprechende Bestimmung treten.